Teilnahmebedingungen: es gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Fort- und Weiterbildung mit der Akademie für Gesundheit und Soziales gGmbH in Sigmaringen – nachfolgend: Veranstalterin – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Auftraggeberin* bzw. Teilnehmer/Teilnehmerin* (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat, dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Anmeldung
2.1. Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
2.2. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Mit Ihrer frühzeitigen Anmeldung sichern Sie sich nicht nur Ihren Teilnahmeplatz, sondern erleichtern uns auch die optimale Organisation der Veranstaltung. Erreichen uns mehr Anmeldungen als wir berücksichtigen können, entscheidet das Eingangsdatum über die Teilnahme und es wird eine Warteliste angelegt.
2.3. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung/Einladung, die dem Auftraggeber im Regelfall spätestens bis zu zwei Wochen vor Maßnahmebeginn zugeht, kommt der Vertrag über die Maßnahme zustande.
2.4. Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zur Fort- und Weiterbildung gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird, der Teilnehmer die Leistungen vorbehaltlos annimmt oder die Veranstalterin mit der Leistungsdurchführung beginnt. Insoweit stimmt der Teilnehmer der sofortigen Leistungs-erbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufungspflicht von zwei Wochen zu.
2.5. Zulassung zu Kursen: Wenn die Fort- und Weiterbildung auf eine externe Prüfung vorbereitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Teilnehmer.
3. Leistungsbeschreibung und Änderung des Veranstaltungsangebots
3.1. Der Inhalt und die Durchführung der Fort- und Weiterbildung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen Fort- und Weiterbildungsangebot aufgeführt bzw. veröffentlicht ist.
3.2. Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern Sie den Kern der Fort- und Weiterbildung bzw. das Qualifizierungsziel nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum der angekündigten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist, zu ändern.
3.3. Gleiches gilt auch für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten (wegen Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.
4. Absage von Fort- und Weiterbildung
4.1. Die Veranstalterin behält sich die Absage von Fort- und Weiterbildung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen und nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.
4.2. In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.
4.3. Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese jedoch vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist.
4.4. Muss eine Fort- und Weiterbildung abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Lehrgang ausweichen, werde die bereits bezahlten Teilnahme-gebühren erstattet.
4.5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
5. Gebühren, Zahlungsverfahren und –verzug
5.1. Soweit nichts anderes angegeben ist, setzten sich die Teilnahmegebühren aus folgenden Einzelleistungen zusammen:
- Kosten für Dozenten
- Seminarunterlagen
- Raum- und Nebenkosten
- Verwaltung- und Organisationskosten
5.2. Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Fort- und Weiterbildung unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. der Agentur für Arbeit) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin zu begleichen.
5.3. Fort- und Weiterbildungen, die in einzelne Unterrichtsabschnitte unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Unterrichtsabschnitt abgerechnet.
5.4. Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als zwei Raten in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
5.5. Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungsempfängers ist rückwirkend nicht möglich.
6. Widerruf/Rücktritt
6.1. Der Teilnehmer hat das Recht, seine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich an folgende Anschrift erfolgen:
Akademie für Gesundheit und Soziales
Veranstaltungsorganisation
Schulstraße 9
72488 Sigmaringen/Laiz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichtteilnahme an der Fort- und Weiterbildung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmende zur vollen Bezahlung des Teilnehmerbeitrages verpflichtet bleibt.
6.2. Bis vier Wochen vor Beginn der Fortbildung können die Teilnehmer von der Anmeldung zurücktreten. Maßgebend ist dabei der Eingangsstempel der Akademie für Gesundheit und Soziales. Bereits gezahlte Entgelte werden zurückerstattet. Bei Ausfall eines Teilnehmers kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Sofern kein Ersatzteilnehmer benannt wird, gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung gebührenfrei.
- 27 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten.
- Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
6.3. Weiterbildungen können bis 3 Monate vor Beginn gebührenfrei storniert werden, danach wird der volle Betrag als Stornogebühr berechnet.
7. Kündigung
Nach Beginn einer länger dauernden Weiterbildung bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten:
7.3. Eine Fort- und Weiterbildung, die in mehreren Stufen gegliedert ist, kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn der nächsten Stufe gekündigt werden, danach ist das volle Entgelt für die nächste Stufe zu zahlen.
7.4. Die Kündigung hat schriftlich, ohne Angabe von Gründen, zu erfolgen.
7.5. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen, andernfalls ist das Recht verwirkt.
8.Förderung von Teilnehmern durch Dritte
Teilnehmern von öffentlich geförderten Maßnahmen wird für den Fall, dass eine Förderung der Bildungsmaßnahme durch einen Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen den betreffenden Teilnehmern in beiden Fällen nicht. Die Inhalte der Maßnahme werden in einer Eignungsberatung dargelegt.
9. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich, es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangtages oder Teilen hiervon.
10. Copyright und Urheberschutz/Fremde Datenträger und Software
10.3. Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben ausdrücklich der Veranstalterin vorbehalten.
11.2. Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträger befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.
11.3. Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen.
11.4. Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.
11.5. Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren.
12. Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen
Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Fort- und Weiterbildung auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahme-gebühren.
13. Haftung
13.1. Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung, sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr.
13.2. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13.3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Fort- und Weiterbildung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-schadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
14. Datenerfassung und Datenschutz
Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin eingehenden Daten des Teilnehmers wie z.B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, werden für interne Zwecke im Rahmen der Schulungsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe der Daten an eine prüfende Institution für die Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung von weitergehenden Informationen einverstanden. Er kann der Verwendung jedoch jederzeit wiedersprechen.
15. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
15.2. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.
15.3. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin.
15.4. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
*Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin/Teilnehmerin